AGB
Für das Restaurant
Für das Hotel
Bereitstellung
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier sich das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung).
Um- und Abbestellung
Logis (bis zu 10 Personen: Individualgast):
Die Frist für Abbestellungen entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer (Tage vor Ankunft).
Logis (ab 11 Personen: Gruppen-Arrangement):
Für Kontingente von mehr als 10 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und
Umbestellungsfristen:
bis 30 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 15 Tage vor Ankunft = bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
bis 8 Tage vor Ankunft = bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
bis 2 Tage vor Ankunft = bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte
Umfaßt das vereinbarte Kontingent mehr als 80 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.
Veranstaltungen
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Ab-
bestellungsfristen Gültigkeit:
20 – 40 Teilnehmer = 2 Wochen
bis 80 Teilnehmer = 4 Wochen
bis 120 Teilnehmer = 6 Wochen
Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchter Logis um eine Aufwandsersparnis von 20%. Auf Vereinbarungen für Verzehr wird bis zu 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 20% gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.
Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 48 Std. vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.
Deposit
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
Verbindlichkeit von Angeboten
Die ausgezeichneten Preise sind Inclusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der derzeit gültigen Umsatzsteuer (MwSt).
Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro
Zahlung
Gastrechnungen sind sofort in bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Sämtliche Gast-Konten werden wöchentlich zahlbar.
Rechnungsstellung
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar.
Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugzins von 1% (je angefangener Monat) belegt.
Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Diners Club, Eurocard & Visa. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.
Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
Eine Bar-Erstattung von durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
Ausschluß Dritter
Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoterliers an Dritte übertragen werden.
Haftung
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verurteilte Schäden.
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Wird der Hotelier duch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Für den Zimmersafe wird keine Haftung übernommen.
Abreise
Die Abreise hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen oder anderenfalls muss eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.
Namensnennung
Der Gebrach des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.
Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
Weckaufträge
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Post – und Warensendungen
Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung per Nachnahme derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Rauchverbot
Im gesamten Hotel herrscht Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung berechnet das Hotel eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 150,00 € oder je nach Reinigungsaufwand mehr.
Gerichtsstand
ist Freiburg. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.